Vertragsfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie

Die Vertragsfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie ist ein grundlegendes Prinzip des Zivilrechts und bildet eine wesentliche Grundlage der Zusammenarbeit innerhalb der IK Internationale Kooperation EWIV sowie des EWG2-0 Aufbauprogramms.

Sie ermöglicht es jedem Mitglied, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen eigenverantwortlich zu entscheiden,

  • ob und in welchem Umfang vertragliche Beziehungen eingegangen werden,
  • mit wem diese erfolgen,
  • und wie diese inhaltlich ausgestaltet werden.

Diese Grundsätze ergeben sich insbesondere aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen sowie den europäischen und nationalen Rechtsordnungen.

Innerhalb der Gemeinschaft erfolgt die Zusammenarbeit auf dieser Grundlage sowie ergänzend zu den Regelungen des Gründungsvertrages und der internen Vereinbarungen.

Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass Mitglieder die Grundprinzipien der Privatautonomie sowie die geltenden Regelungen der Gemeinschaft anerkennen.

 

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht ist Bestandteil der Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft.

Mitglieder verpflichten sich, interne Informationen, insbesondere betriebliche und geschäftliche Inhalte, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Gesetzliche Regelungen, einschließlich möglicher strafrechtlicher Vorschriften, bleiben hiervon unberührt.

 

Abschließende Einordnung

Die Kombination aus Privatautonomie, vertraglicher Zusammenarbeit und Vertraulichkeit bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft.